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   OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10   

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https://dejure.org/2010,27572
OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10 (https://dejure.org/2010,27572)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2010 - 1 A 538/10 (https://dejure.org/2010,27572)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2010 - 1 A 538/10 (https://dejure.org/2010,27572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 54, § 53, § 3
    Gemeindestraße, Wanderweg, öffentliche Nutzung, Stichtag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines über ein Privatgrundstück führenden Weges in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindestraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines über ein Privatgrundstück führenden Weges in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindestraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).Der Kläger wendet sich in dem zugrunde liegenden Klageverfahren gegen die Eintragung eines über sein Grundstück führenden Wegs in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindestraßen der Beklagten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
    Dabei geht die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf die Öffentlichkeit beruft (vgl. OVG NRW, Urt. v. 19.6.2000 - 11 A 1045/97 -, zitiert nach juris); dies ist hier die Beklagte.
  • OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
    Danach sind die bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16.2.1993 vorhandenen Wege öffentliche Straßen im hier maßgeblichen Sinne, wenn sie zu diesem Zeitpunkt ausschließlich der öffentlichen Nutzung gedient haben oder betrieblich-öffentliche Straße gewesen sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
    Die Beklagte hat lediglich aufgrund eines vermeintlich nicht wirksamen Ausschlusses der Öffentlichkeit von der Wegenutzung eine Divergenz zu den Entscheidungen des Senats vom 17.4.1997 - 1 S 568/95 - und 7.8.1998 - 1 S 309/98 - behauptet.
  • OVG Sachsen, 05.10.1998 - 1 S 499/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10
    Eine solche Nutzung durch einen beschränkten Personenkreis - Anlieger - beinhaltet aber gerade keinen Gemeingebrauch, sondern eine subjektive Auswahl des begünstigten Personenkreises im Sinne eines "Interessentenwegs" (vgl. SächsOVG,Beschl. v. 5.10.1998 - 1 S 499/98 -).
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23

    Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des

    Eine Nutzung durch einen beschränkten Personenkreis - Anlieger - beinhaltet grundsätzlich keinen Gemeingebrauch (Sattler, SächsVBl. 2000, 187, 188), sondern eine subjektive Auswahl des begünstigten Personenkreises im Sinne eines "Interessentenwegs"; auf die genaue Anzahl der Nutzer kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 2010 - 1 A 538/10 -, juris Rn. 8).22 Das Sächsische Straßengesetz definiert dabei nicht selbst, was eine betrieblichöffentliche Straße i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG ist.

    Während nach der früheren Rechtslage die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit eines Weges zu Lasten desjenigen ging, der sich auf die Öffentlichkeit beruft (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 2010 - 1 A 538/10 -, juris Rn. 7), hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 54 SächsStrG durch das Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) nunmehr in Absatz 4 Satz 1 eine gesetzliche Vermutung normiert.

    Im Gegensatz zu der vorstehend angeführten Beweislastverteilung nach früherer Rechtslage (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November - 1 A 538/10 -, juris Rn. 7) verbleibt es dann bei der gesetzlichen Vermutung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG, dass im Bestandsverzeichnis eingetragene Straßen, Wege und Plätze nach § 53 Absatz 1 Satz 1 SächsStrG öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind, wenn der Beweis des Gegenteils im jeweiligen Fall nicht gelingt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13

    Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt

    Dabei geht die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf die Öffentlichkeit beruft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2010 - 1 A 538/10 -, juris, RdNr. 7; OVG NW, Urt. v. 19.06.2000 - 11 A 1045/97 -, juris, RdNr. 54).
  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21

    Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung;

    Eine Nutzung durch einen beschränkten Personenkreis - Anlieger - beinhaltet grundsätzlich keinen Gemeingebrauch (Sattler, SächsVBl. 2000, 187, 188), sondern eine subjektive Auswahl des begünstigten Personenkreises im Sinne eines "Interessentenwegs"; auf die genaue Anzahl der Nutzer kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 2010 - 1 A 538/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Eine solche Nutzung durch einen beschränkten Personenkreis beinhaltet aber keinen Gemeingebrauch, der auch den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr umfassen könnte (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2010 - 1 A 538/10 - zitiert nach juris, Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 1 L 302/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 13; VG Dresden, Urteil vom 17. September 2013 - 3 K 585/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 29 f. mit weiteren Nachweisen; Herber in Kodal, a.a.O., Kap. 8 Rdnr. 6).
  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 392/18

    Widmung; Einziehung; Bestandsverzeichnis; positive Publizität

    Hierzu führt er in seiner Antragsbegründung an, das Verwaltungsgericht verkenne die Aussage des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 29. November 2010 (- 1 A 538/10 -, juris), weil es ihm die Feststellung entnehmen wolle, der Eintragung in ein Bestandsverzeichnis komme positive Publizität gemäß § 54 Abs. 3 SächsStrG zu.
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